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Säule 3a: So sparst du 2026 Steuern.

Die Säule 3a ist der einfachste Steuerabzug für Angestellte. Hier erfährst du, wie viel du 2026 einzahlen darfst, welche Frist gilt und wie du später beim Bezug sparst.

Stand: Oktober 2026

Jeder Franken, den du in die Säule 3a einzahlst, darfst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das gilt bei der direkten Bundessteuer und bei den Staats- und Gemeindesteuern. Je höher dein Einkommen, desto mehr bringt der Abzug.

So viel darfst du 2026 einzahlen

Wie viel du abziehen kannst, hängt davon ab, ob du einer Pensionskasse angeschlossen bist.

Deine SituationMaximalbetrag 2026
Angestellt mit Pensionskasse (2. Säule)CHF 7'258
Ohne Pensionskasse, zum Beispiel selbstständig20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288

Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Sind beide Ehepartner erwerbstätig, kann jede Person den Abzug für ihr eigenes 3a-Konto geltend machen.

Ein Rechenbeispiel: Liegt dein Grenzsteuersatz bei 25 %, sparst du mit einer Einzahlung von CHF 7'258 rund CHF 1'815 Steuern. Deinen eigenen Wert zeigt dir der Steuer-Check.

Die Frist: Gutschrift bis 31. Dezember

Damit eine Einzahlung im laufenden Jahr zählt, muss sie bis spätestens 31. Dezember auf deinem 3a-Konto oder deiner 3a-Police gutgeschrieben sein. Massgebend ist der Tag der Gutschrift bei der Vorsorgeeinrichtung, nicht der Tag, an dem dein Konto belastet wird.

Banken buchen zwischen Weihnachten und Neujahr oft langsamer. Zahle deshalb spätestens Mitte Dezember ein. Was erst im Januar ankommt, zählt für das neue Jahr.

Neu: Lücken nachzahlen

Seit dem Steuerjahr 2026 kannst du verpasste 3a-Beiträge nachholen. Die Regeln dazu:

  • Nachzahlen kannst du nur Lücken ab dem Jahr 2025, höchstens zehn Jahre rückwirkend.
  • Pro Jahr darfst du zusätzlich höchstens den kleinen Maximalbetrag nachzahlen, 2026 also CHF 7'258.
  • Im Jahr der Nachzahlung musst du den ordentlichen Jahresbeitrag vollständig einbezahlt haben.

Auch Nachzahlungen sind vom Einkommen abziehbar. Gerade in einem Jahr mit hohem Einkommen kann sich das lohnen.

Beim Bezug: Staffeln lohnt sich

Das Geld aus der Säule 3a kannst du frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter beziehen. Vorher geht es nur in bestimmten Fällen, etwa für selbst genutztes Wohneigentum, für den Start in die Selbstständigkeit oder wenn du die Schweiz endgültig verlässt.

Beim Bezug wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Der Tarif ist progressiv: Je mehr du in einem Jahr beziehst, desto höher der Steuersatz. Ein 3a-Konto lässt sich aber nicht in Teilen beziehen. Mit dem ersten Bezug wird das ganze Konto aufgelöst.

Deshalb lohnt es sich, früh mehrere 3a-Konten zu eröffnen. Du darfst so viele Konten führen, wie du willst, solange die Summe der Einzahlungen pro Jahr den Maximalbetrag nicht übersteigt. Später beziehst du die Konten in verschiedenen Jahren und brichst so die Progression. Wie das konkret aussieht, zeigt unsere Tranchenplanung.

Kurz gesagt
  • 2026 maximal CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens bis CHF 36'288.
  • Die Gutschrift muss bis 31. Dezember auf dem 3a-Konto sein.
  • Lücken ab 2025 kannst du seit 2026 nachzahlen.
  • Mehrere Konten eröffnen und gestaffelt beziehen.

Mehr zur 3. Säule, zu Bank- und Versicherungslösungen und zur passenden Strategie findest du auf unserer Seite Vorsorge und 3. Säule.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Massgebend sind die Gesetze und die Praxis der Steuerbehörden.

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