Hast du in deiner Pensionskasse eine Lücke, kannst du sie mit einem freiwilligen Einkauf schliessen. Der Einkauf verbessert deine Altersleistung und lässt sich vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Damit gehört er zu den wirksamsten Steuerhebeln für Angestellte.
Woher die Lücke kommt
Eine Lücke entsteht zum Beispiel, wenn du spät ins Berufsleben eingestiegen bist, eine Weiterbildung gemacht, Teilzeit gearbeitet oder deinen Lohn deutlich erhöht hast. Auch nach einer Scheidung fehlt oft Guthaben. Wie gross dein Einkaufspotenzial ist, steht meist auf deinem Vorsorgeausweis. Sonst fragst du bei deiner Pensionskasse nach.
Was der Einkauf steuerlich bringt
Einkäufe in die Pensionskasse kannst du bei der direkten Bundessteuer und bei den Staats- und Gemeindesteuern vom Einkommen abziehen. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % spart ein Einkauf von CHF 20'000 rund CHF 6'000 Steuern.
Weil der Steuertarif progressiv ist, kann es sich lohnen, einen grossen Einkauf auf mehrere Jahre zu verteilen. So senkst du jedes Jahr dein Einkommen in einer hohen Progressionsstufe.
Die Sperrfrist von drei Jahren
Das Gesetz verbietet, die Leistungen aus einem Einkauf innerhalb der nächsten drei Jahre als Kapital zu beziehen (Art. 79b Abs. 3 BVG). Das gilt für jede Form von Kapitalbezug:
- Bezug des Alterskapitals statt einer Rente bei der Pensionierung,
- Vorbezug für Wohneigentum,
- Barauszahlung, etwa beim Start in die Selbstständigkeit.
Beziehst du trotzdem innerhalb von drei Jahren Kapital, verweigern die Steuerbehörden den Abzug in der Regel nachträglich. Die Steuer wird dann neu veranlagt. Die Sperrfrist gilt auch weiter, wenn du die Stelle wechselst und dein Guthaben in eine neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto überträgst.
Planst du, dein Alterskapital ganz oder teilweise zu beziehen, sollte der letzte Einkauf deshalb mindestens drei Jahre vor dem Bezug erfolgen.
Erst den Vorbezug zurückzahlen
Hast du früher Geld aus der Pensionskasse für Wohneigentum bezogen, musst du diesen Vorbezug zuerst zurückzahlen. Erst danach sind freiwillige Einkäufe möglich.
Vor dem Einkauf prüfen
- Wie gross ist dein Einkaufspotenzial laut Vorsorgeausweis?
- Planst du in den nächsten drei Jahren einen Kapitalbezug, etwa für Wohneigentum oder bei der Pensionierung?
- Was sagt das Reglement deiner Pensionskasse zu Einkäufen und zum Kapitalbezug?
- Wie hoch ist dein Grenzsteuersatz in diesem und in den nächsten Jahren?
- Brauchst du das Geld vielleicht kurzfristig? Ein Einkauf ist bis zum Bezug gebunden.
- Einkäufe sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
- Nach einem Einkauf drei Jahre lang kein Kapitalbezug.
- Ein früherer Vorbezug für Wohneigentum muss zuerst zurückbezahlt werden.
- Grosse Einkäufe auf mehrere Jahre verteilen.
Wie viel ein Einkauf bei dir bringt und wie du ihn mit der Säule 3a und deinem Bezug kombinierst, zeigen wir dir auf der Seite PK-Einkauf. Eine erste Schätzung liefert der Steuer-Check.
Quellen
- Kanton Zürich, Zürcher Steuerbuch Nr. 31.3: Einkäufe in Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gefolgt von Kapitalauszahlungen
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 88, Fragen zu Art. 79b Abs. 3 BVG (PDF)
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Kreisschreiben Nr. 41, Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge (PDF)
- Kanton Zürich: Steuergesetz (StG), LS 631.1, § 31 Abs. 1 lit. d
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Massgebend sind die Gesetze und die Praxis der Steuerbehörden.